Gemeindeversammlung

 
 
In der Gemeindeversammlung werden alle wichtigen Themen der Gemeinde erörtert. Sie tagt mindestens ein Mal, in der Regel zwei Mal im Jahr. Einberufen und geleitet wird die Gemeindeversammlung von einem von ihr selbst für jeweils 3 Jahre ins Vorsitzendenamt gewählten Gemeindeglied. Lediglich die erste Gemeindeversammlung nach der Neuwahl des Ältestenkreises wird von dessen Vorsitzendem/r einberufen.
 
Alle Gemeindeglieder ab 14 Jahren können in der Gemeindeversammlung mitwirken. Ihre Beschlüsse werden als Empfehlungen dem Ältestenkreis zugeleitet, der über sie berät und ggf. entscheidet.
 
Anliegen zur Gemeindeversammlung senden Sie am besten mit einer Email an das Pfarramt.